Es ist verboten, Outlaws zu verteidigen.
Geschieht die gewollte/ ungewollte Verteidung innerhalb einer 5-minuetigen Standzeit und erfolgte innerhalb dieses Zeitrahmens ein Angriff des vermeintlichen Verteidigers auf den Outlaw, so liegt kein Vergehen vor.
Nach Ablauf der 5-Minuten-Frist liegt auf jeden Fall ein (ungewolltes) Vergehen vor, dass sich nach dem SK gemaess der weiteren Standzeit ahnden laesst.
So wuerde ich persoenlich das Gesetz im Zusammenhang mit dem SK verstehen...
Allerdings, wenn man das Gesetz und den SK so versteht, machen die "Bestrafungen" im SK fuer die ersten 3 Minuten keinen Sinn. Denn, wenn jemand schon 5 Minuten steht, dann gehe ich von Vorsatz aus, wenn er ueber die 5 Minuten hinaus noch auf der Siedlung verbleibt. Denjenigen in der 6. Minute noch straffrei ausgehen zu lassen, waere in meinen Augen paradox...
Entweder, man aendert die Strafzuweisung im SK oder man formuliert das Gesetz um.
So, wie es derzeitig zu lesen ist, finde ich persoenlich es sehr irritierend...